Eine externe Betriebsleitung für Taxiunternehmen übernimmt die umfassende Verantwortung für die Organisation und Überwachung der betrieblichen Abläufe, insbesondere wenn das Unternehmen selbst nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. Diese Rolle ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Personenbeförderungsverkehr eingehalten werden.
Was ist eine externe Betriebsleitung im Taxiunternehmen?
Die externe Betriebsleitung, auch als externer Verkehrsleiter bekannt, ist eine vertraglich beauftragte Person, die die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Taxiunternehmens übernimmt. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Unternehmer selbst oder ein interner Mitarbeiter nicht über die notwendige fachliche Eignung verfügt.
Kernaufgaben der externen Betriebsleitung
Die Aufgaben einer externen Betriebsleitung sind vielfältig und umfassen:
- Fahrzeugmanagement: Überwachung der regelmäßigen Wartung und Inspektion der Fahrzeugflotte sowie Verwaltung von Fahrzeugdokumenten und -lizenzen.Online Verkehrsseminare
- Rechtliche und gesetzliche Einhaltung: Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften für den Taxi- und Mietwagenverkehr, einschließlich der Überwachung der Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer.Online Verkehrsseminare
- Kaufmännische Aufgaben: Kalkulation und Überwachung der Betriebskosten, Vertragsmanagement und Verhandlungen mit Auftraggebern und Lieferanten.Online Verkehrsseminare
- Sicherheits- und Umweltvorschriften: Implementierung von Sicherheitsstandards zum Schutz der Fahrgäste und Einhaltung von Umweltvorschriften.Online Verkehrsseminare
Voraussetzungen für die externe Betriebsleitung
Um als externe Betriebsleitung tätig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fachliche Eignung: Nachweis durch eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung im Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr.
- Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen oder schwerwiegende Verstöße gegen geltende Vorschriften.
- Vertragliche Bindung: Ein schriftlicher Vertrag, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert.Industrie- und Handelskammer
Zudem darf ein externer Verkehrsleiter gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit insgesamt nicht mehr als 50 Fahrzeugen leiten.
Vorteile einer externen Betriebsleitung
- Rechtssicherheit: Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen im Personenbeförderungsverkehr.
- Fachkompetenz: Zugang zu spezialisierten Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Taxi- und Mietwagenverkehrs.
- Flexibilität: Möglichkeit für Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während die externe Betriebsleitung die betrieblichen Abläufe überwacht.
Fazit
Die externe Betriebsleitung spielt eine entscheidende Rolle für Taxiunternehmen, die nicht über die interne fachliche Eignung verfügen. Sie gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und trägt zur Effizienz und Sicherheit des Unternehmens bei.